IT-Leistungsverträge und Rechtspolitik

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Erarbeitung von Musterverträgen für Hard- und Software für EDV-Anlagen (siehe books@ocg.at). Er beobachtet die Praxis der Gestaltung von EDV-Leistungsverträgen und gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und EU-Richtlinien bezgl. EDV-Hardware und -Software und verwandten Gebieten ab.

Von einer Arbeitsgruppe der Vienna IT Enterprises (VITE) unter der Leitung von Mag Paul Meinl wurde eine Broschüre darüber erarbeitet, was ASP/SaaS leisten kann und was nicht, welche Themen vor Vertragsabschluss zu besprechen sind und was der Vertragstext enthalten muss. Maßgeblich daran beteiligt war die Arbeitskreis IT‐Leistungverträge und Rechtspolitik der OCG, deren Mitglieder Univ.Prof. Dr. Gunter Ertl, DI Helmut Maschek und Dr. Eike Wolf an den Sitzungen regelmäßig teilgenommen haben. Diese OCG‐Arbeitskreis befasst sich derzeit mit einem ergänzenden Projekt, nämlich kommentierten Musterverträgen ASP/SaaS und konnte daher ihre Erfahrungen einbringen.

Die Broschüre macht keine Formulierungsvorschläge, sie weist auf die Punkte hin, die bei Vertragsverhandlungen wichtig sind und worauf hier geachtet werden muss. Denn erfahrungsgemäß fehlt es oftmals schon an der notwendigen Offenheit zwischen Kunden und Anbietern, was bei der Vertragserfüllung zu großen, manchmal sogar unüberwindlichen Schwierigkeiten führen kann. Dementsprechend unklar ist immer wieder auch die Leistungsbeschreibung, unter der sich beide Teile entweder Gegensätzliches oder gar nichts vorgestellt haben.

Die Broschüre entspricht dem derzeitigen rechtlichen und technischen Stand, doch muss sich der Benutzer im klaren sein, dass die Entwicklung im Insolvenz‐ und im Datenschutzrecht im Fluss ist.

Wie die Einleitung ausdrücklich hervorhebt, ist für die Zukunft geplant, den Leitfaden in erweiterter Form einer Zertifizierung von SaaS‐Dienstleistungen durch eine neutrale Institution (zB OeNORM, TÜV) zugrunde zu legen. Hier sind jedoch noch interne Gespräche über die genaue Abwicklung in Gang.